Betreibervertretung
Für Betreiber von Versammlungsstätten und -flächen
Wir übernehmen die Verantwortung des Betreibers
Erfahrenes Personal unterstützt Sie im gesamten Ablauf
Wir übernehmen die Verantwortung
Nach §38 SBauVO des Landes NRW ist der Betreiber einer Versammlungsstätte für die Sicherheit der Veranstaltungen und die Einhaltung geltenden Rechts verantwortlich. In Anwendung der Sonderbauverordnung auch auf Open-Air Veranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen im öffentlichen Raum ergibt sich die Notwendigkeit der Benennung eines Verantwortlichen seitens des Betreibers der Immobilie bzw. der Fläche.
So heißt es in § 38 (Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten) in Absatz 1:
“Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.”
Viele Betreiber sind sich ihrer Verantwortung überhaupt nicht bewusst. Im Tagesgeschäft ist es häufig auch schwierig, sich auf größere Veranstaltungen einzustellen und sich entsprechend vorzubereiten. An dieser Stelle werden wir als Dienstleister häufig ins Boot geholt.
Wir übernehmen diese Verpflichtung auf Wunsch des Betreibers. Unsere Meister für Veranstaltungstechnik sind erfahrene Fachleute, die ihre Kenntnise und Fähigkeiten täglich aufs Neue beweisen. Bei Ihrer Arbeit können Sie auf ein eingespieltes Backoffice zurückgreifen, welches mit modernsten Bürotechnologien ausgestattet ist. Neben umfangreichem Messinstrumentarium, Großformatplottern und mobilen Büroeinheiten ist auch die gesamte IT redundant ausgelegt und wird in den eigenen Räumen beherbergt.
(5) Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.
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